Ergänzen Sie den folgenden Text:
Die sich durch die Kollision und
Vorschriften ergebenden notwendigen Korrekturen des Gewinnes (Verlustes)
werden im Allgemeinen außerbücherlich durch die sogenannte vorgenommen.
Die sich durch die Kollision und
Vorschriften ergebenden notwendigen Korrekturen des Gewinnes (Verlustes)
werden im Allgemeinen außerbücherlich durch die sogenannte vorgenommen.
Geben Sie an, ob sich bei den angeführten Beispielen bei der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung eine Zurechnung oder Kürzung ergibt.
a) Gewinnmindernd verbuchte Spenden
a) Gewinnmindernd verbuchte Spenden
b) Privatanteil Telefon (noch nicht verbucht)
c) Dotierung der pauschalen Garantierückstellung mit € 3.840,–
d) € 2.000,– Reparaturaufwand für Firmen-Pkw, bereits verbucht
e) Gewinnmindernd verbuchter, nicht absetzbarer Repräsentationsaufwand (Party für Geschäftsfreunde)
f) Durch Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte Zinsenerträge in Höhe von € 2.053,83. Es sind keine Depotgebühren angefallen.
g) Gewinnfreibetrag von insgesamt € 10.420,–
Welche Bestimmung ist anzuwenden, wenn es zu einer Kollision zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht kommt?
a) KANN-Vorschrift des Unternehmensrechts kollidiert mit KANN-Vorschrift des Steuerrechts.
a) KANN-Vorschrift des Unternehmensrechts kollidiert mit KANN-Vorschrift des Steuerrechts.
b) MUSS-Vorschrift des Unternehmensrechts kollidiert mit KANN-Vorschrift des Steuerrechts.
c) MUSS-Vorschrift des Unternehmensrechts kollidiert mit MUSS-Vorschrift des Steuerrechts.
d) KANN-Vorschrift des Unternehmensrechts kollidiert mit MUSS-Vorschrift des Steuerrechts.
Ergänzen Sie:
Aufgabe der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung ist die Errechnung des Gewinnes (Verlustes) aus dem in der Bilanz (bzw. GuV-Rechnung) ausgewiesenen bzw. Verlust.
Aufgabe der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung ist die Errechnung des Gewinnes (Verlustes) aus dem in der Bilanz (bzw. GuV-Rechnung) ausgewiesenen bzw. Verlust.
Wie (Addition oder Subtraktion) sind folgende Positionen in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung zu behandeln?
a) Spenden
a) Spenden
b) Gewinnfreibetrag
c) Privatanteile von Telefonkosten
d) Aufwendungen für die Lebensführung (z.B. Führerscheinkosten)
e) Aufwendungen für ein im Wohnungsverband befindliches Arbeitszimmer
f) Kapitalertragsteuer von Wertpapierzinsen
g) Pauschale Wertberichtigung von Forderungen, die als Aufwand erfasst wurde
h) Endbesteuerte Zinsenerträge
i) Tages- und Nächtigungsgelder, die die steuerfreien Beträge überschreiten