Einkommensteuer – Aktuelle Steuersätze 2024
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Steuersätzen und der Berechnung der Einkommensteuer ab 1. Jänner 2024.
RW-Redaktion, 8. Februar 2024
Tarifstufen und Steuersätze
Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von € 12.816,– fällt keine Einkommensteuer an. Die erste Tarifstufe hat bei einem steuerpflichtigen Einkommen über € 12.816,– einen Steuersatz von 20 %. In der letzten (sechsten) Tarifstufe für Einkommensteile über € 1.000.000,– beträgt der Steuersatz – wie bisher – 55 %.
Der jeweilige Steuersatz gibt an, mit welcher Besteuerung bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe zu rechnen ist. So wird z. B. ab einem Einkommen von über € 1.000.000,– jeder zusätzliche Euro mit 55 % besteuert.
Einfache Berechnung der Einkommensteuer mithilfe von Formeln
Zur Berechnung der Einkommensteuer teilt man das Brutto-Jahreseinkommen entsprechend der Tarifstufen auf: Die ersten € 12.816,– des Einkommens sind steuerfrei. Die Differenz bis zur Grenze der zweiten Steuerklasse wird mit 20 % versteuert, die Differenz bis zur Grenze der dritten Steuerklasse mit 30 % und so weiter.
Diese Art der Berechnung ist relativ komplex. Im Buch Steuerlehre – Am Punkt finden Sie Formeln, die die Ermittlung der Einkommensteuer erleichtern. Somit muss das zu versteuernde Einkommen nur noch einer Tarifstufe zugeordnet und in die entsprechende Formel eingesetzt werden.
So berechnet man die Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2024:
Im Jahr 2023 galt für die dritte Tarifstufe ein Mischwert von 41 %, seit 1. Jänner 2024 gilt die volle Senkung auf 40 %.
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