NEU für Kleinunternehmer/innen: Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze
Mit 1. Jänner 2020 wurde die Kleinunternehmergrenze von € 30.000,– auf € 35.000,– erhöht. Bis zu dieser Grenze sind die Umsätze eines Unternehmens, das in Österreich betrieben wird, unecht umsatzsteuerbefreit.
Kleinunternehmer/innen führen also von den Einnahmen keine Umsatzsteuer ab, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmergrenze darf einmal in fünf Jahren um max. 15 % überschritten werden.
Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommensteuer
20.01.2020