2021: Neuerungen zur Privatinsolvenz

 

Mit 17. Juli 2021 ist die Insolvenznovelle in Kraft getreten, durch die es zu Neuerungen im Privatkonkurs gekommen ist.

Beim Schuldenregulierungsverfahren besteht jetzt im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens die Möglichkeit, sich mithilfe eines Tilgungsplans bereits innerhalb von 3 Jahren zu entschulden.

 

Neu ist: Man kann sich mithilfe des Tilgungsplans innerhalb von 3 Jahren entschulden.

 

Verkürzte Entschuldungsdauer an bestimmte Bedingungen gebunden

Diese verkürzte Entschuldungsdauer steht Privatpersonen ebenso offen wie ehemaligen Selbständigen, jedoch ist sie an bestimmte Bedingungen gebunden. Der im Abschöpfungsverfahren bereits bisher geltende Abschöpfungsplan mit einer Entschuldungsdauer von 5 Jahren bleibt weiterhin in Kraft.

Eine weitere Neuerung ist, dass beim Zahlungsplan, der dem Abschöpfungsverfahren vorgelagert ist, für die Quotenfestlegung nur mehr das Einkommen der nächsten 3 Jahre herangezogen wird.

 

Privatinsolvenz für den Betriebswirtschaft Unterricht

Wie dieses aktuelle Thema in unseren Büchern umgesetzt wurde, möchten wir Ihnen anhand einer Vorschau auf den Band V der Betriebswirtschaft HAK zeigen, der im August 2022 erscheinen wird. Sie können den betreffenden Ausschnitt hier downloaden.

>> Kapitel 3: Krisenmanagement – Privatinsolvenz

 

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20.07.2021