Einkommensteuer – Steuersätze 2023
Abschaffung der kalten Progression
Durch die Inflation und die progressive Versteuerung von Einkommen entsteht für die Arbeitnehmer/innen trotz Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen eine steuerliche Mehrbelastung (= kalte Progression).
Im September 2022 hat der Ministerrat die Abschaffung der kalten Progression ab 1. Jänner 2023 beschlossen, d.h. die Tarifstufen der Einkommensteuer steigen ab sofort jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate.
Tarifstufen und Steuersätze
Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von € 11.693,– fällt keine Einkommensteuer an. Die erste Tarifstufe hat bei einem steuerpflichtigen Einkommen über € 11.693,– einen Steuersatz von 20 %. In der letzten (sechsten) Tarifstufe für Einkommensteile über € 1.000.000,– beträgt der Steuersatz – wie bisher – 55 %.
Der jeweilige Steuersatz gibt an, mit welcher Besteuerung bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe zu rechnen ist. So wird z. B. ab einem Einkommen von über € 1.000.000,– jeder zusätzliche Euro mit 55 % besteuert.
Einfache Berechnung der Einkommensteuer mithilfe von Formeln
Zur Berechnung der Einkommensteuer teilt man das Brutto-Jahreseinkommen entsprechend der Tarifstufen auf: Die ersten € 11.693,– des Einkommens sind steuerfrei. Die Differenz bis zur Grenze der zweiten Steuerklasse wird mit 20 % versteuert, die Differenz bis zur Grenze der dritten Steuerklasse mit 30 % und so weiter.
Diese Art der Berechnung ist relativ komplex. Um die Ermittlung der Einkommensteuer zu vereinfachen, sind im Buch Steuerlehre – Am Punkt bereits vorgefertigte Formeln zu finden. Somit muss man das zu versteuernde Einkommen nur noch einer Tarifstufe zuordnen und in die entsprechende Formel einsetzen.
So berechnet man die Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2023:
Die dritte Tarifstufe wird am 1. Juli 2023 von 42 % auf 40 % reduziert. Weil man die Einkommensteuer jeweils für das gesamte Veranlagungsjahr berechnet, gilt für das Jahr 2023 ein Mischwert.
Hinweis: Weitere Informationen und eine PowerPoint-Präsentation zum Thema Abschaffung der kalten Progression finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
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