Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2023 bis € 1.000,–

 

Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.

 

Hölzel Verlag - RW_UR Neuerungen: Geringwertige Wirtschaftsgüter 2023

Die Grenze für GWG wird von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. Foto: Africa Studio / shutterstock (bearb.)

Mit 1. Jänner 2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,– auf € 1.000,– (ohne USt) angehoben.

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