Ökosoziale Steuerreform 2022
Neuerungen aufgrund der ökosozialen Steuerreform
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die die ökosoziale Steuerreform mit sich bringt.
Gewinnfreibetrag
Seit 1.1.2022 beträgt der Grundfreibetrag 15 % (davor 13 %).
Einkommensteuertarif
Der Einkommensteuertarif wird im Rahmen der 2. Tarifstufe ab dem 1.7.2022 von 35 % auf 30 % gesenkt.
Der Einkommensteuertarif wird im Rahmen der 3. Tarifstufe ab dem 1.7.2023 von 42 % auf 40 % gesenkt.
Familienbonus Plus
Ab 1.7.2022 wird der Familienbonus Plus von € 125,– auf € 166,68 für Kinder bis 18 Jahre erhöht.
Der Familienbonus Plus für Kinder ab 18 Jahren beträgt nach der Erhöhung € 54,18 (bisher € 54,18).
Sonderausgaben für den Tausch von fossilen Brennstoffen
Für die thermisch-energetische Gebäudesanierung und den Tausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem sind seit 1.1.2022 als steuerlicher Anreiz Pauschalbeträge als Sonderausgaben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird mit 1.1.2023 von € 800,– auf € 1.000,– angehoben. (s. Link unten)
Pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungen
Ab dem Wirtschaftsjahr 2021 werden pauschale Wertberichtigungen von Forderungen und pauschale Rückstellungen steuerlich anerkannt. (s. Link unten)
Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung
Seit 1.1.2022 gibt es pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter eine jährliche Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von bis zu € 3.000,–.
Körperschaftsteuer
Ab 1.1.2023: Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 24 %
Ab 1.1.2024: Senkung der Körperschaftssteuer von 24 % auf 23 %
Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2023 bis € 1.000,–
Steuerlich anerkannt: Pauschale Wertberichtigung von Forderungen und pauschale Rückstellungen
Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros von Mai 2022 bis Juni 2023
28.04.2022