Abgabenfreie Teuerungsprämie 2022/2023
Im Oktober 2022 betrug die Inflationsrate in Österreich 11% und erreichte damit einen Rekordwert wie zuletzt vor 70 Jahren. Besonders die Preise für Strom, Gas und Lebensmittel sind deutlich angestiegen. Um dem entgegenzuwirken, wurde ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen. Teuerungsprämie
Abgabenfreie Teuerungsprämie
Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspakets der Regierung haben Arbeitgeber in Österreich die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Jahre 2022 und 2023 eine Teuerungsprämie von je bis zu € 3.000,– als Sonderzahlung auszuzahlen.
Diese Beträge sind grundsätzlich bis zu
- € 2.000,– pro Jahr und zusätzlich
- bis zu € 1.000,– pro Jahr, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt,
abgabenfrei. Sie unterliegen weder der Sozialversicherung, der Lohnsteuer noch den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer).
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Zahlungen handelt, die der Arbeitgeber bisher nicht geleistet hat.
Eine etwaige Gewinnbeteiligung rechnet man auf den Maximalbetrag an, d.h. der Betrag der Gewinnbeteiligung darf bei zeitgleicher Gewährung einer Teuerungsprämie die Höhe von € 3.000,– nicht übersteigen, um als steuer- und beitragsfrei zu gelten.
Die Teuerungsprämie können auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeit-Mitarbeiter/innen und karenzierte Mitarbeiter/innen bekommen.
Teuerungsprämien erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Die Teuerungsprämie müssen Arbeitgeber am Lohnkonto und am Lohnzettel (L16) ausweisen.
Übrigens: Informationen zur Teuerungsprämie finden Sie im Band Personalverrechnung „Stimmt so!“ 2023. Dieser wird kostenlos an Ihre Schule geliefert, wenn Sie für Ihre Klasse einen der unten aufgelisteten Titel über die Schulbuchaktion bestellt haben.
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