Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2023 bis € 1.000,–
Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.
Mit 1. Jänner 2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,– auf € 1.000,– (ohne USt) angehoben.
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